Qualitätszirkel-Treffen: „Beratung für Menschen mit Taubblindheit / Hörsehbehinderung“ in Frankfurt a.M.
Es war das erste Treffen in Präsenz nach über zwei Jahren Corona-Pandemie. An diesem Treffen nahmen Berater*innen aus allen Bundesländern teil, die hauptamtlich oder ehrenamtlich taubblinde/hörsehbehinderte Menschen beraten.
Die (Peer-) Berater:innen diskutierten vor allem die Sorge, wie ab 2023 unter der Vorgabe „Eine für Alle“ eine barrierefreie und niedrigschwellige Beratung für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen weiterhin gesichert werden kann. Einige EUTB®-Stellen haben keine Weiterbewilligung erhalten oder müssen zukünftig mit weniger Personal auskommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war die Vorstellung des Handbuchs für die Grundlagen hochwertiger und zukunftsfähiger Beratungsangebote für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen und deren Angehörige. Einzelne Mitglieder des Gremiums haben die Inhalte in den letzten zwei Jahren in enger Zusammenarbeit erarbeitet.
Die Ergebnisse wurden nun in Frankfurt allen Anwesenden des Qualitätszirkels vorgestellt. Das Handbuch beschreibt die notwendigen Mindestanforderungen an die Beratung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen, die die einheitliche Beratungsqualität bundesweit garantieren sollen. Es wurde einstimmig beschlossen, das Handbuch in der aktuellen Version zu veröffentlichen und publik zu machen.
Ein nächster Termin ist für Mitte des Jahres 2023 anberaumt. Alle Institutionen, Vereinen und Beratungsstellen, die eine besondere Expertise in der Arbeit mit taubblinden Menschen mitbringen, können daran teilnehmen!