Assistenzvermittlung
Die Taubblindenassistenzvermittlung verfügt über ein Netzwerk qualifizierter Taubblindenassistenten/innen (TBA). Diese TBAs können vermittelt werden. Das Angebot ist für taubblinde und stark hörsehbehinderte Menschen aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Für Anfragen aus anderen Bundesländern, arbeitet die TBA-Vermittlung mit der Vermittlungsstelle in Bayern zusammen.
TBAs bestellen
Für die Bestellung gibt es ein Vermittlungsformular. Das Formular ist notwendig, damit schnell eine passende Assistenz gefunden werden kann.
Wie bekomme ich das Vermittlungsformular:
- via Download (digital ausfüllbares PDF)
- per Fax (0201/26677057) oder
- per E-Mail (tba-vermittlung@gesellschaft-taubblindheit.de) oder
- telefonisch bei der Vermittlungsstelle (0201/26677047)
Sobald eine TBA gefunden wurde, werden Sie (schriftlich oder telefonisch) informiert. Sie erhalten die Kontaktdaten der Assistenz für weitere Absprachen. Wurde innerhalb von sieben Tagen keine Assistenz gefunden, suchen wir gerne auf Ihren Wunsch weiter. Dafür muss kein neuer Auftrag gestellt werden. Wir versuchen für jeden Einzelfall eine passende Assistenz zu vermitteln.
Finanzierung von TBA
Es gibt unterschiedliche Leistungsträger, bei denen Assistenzanträge gestellt werden können.
- Eingliederungshilfe
Anträge auf Assistenz können über die Eingliederungshilfe beim Sozialamt gestellt werden. Vermögens- und Einkommensverhältnisse müssen hierbei offengelegt werden. Bei der Antragsstellung ist die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH gerne behilflich. - Landschaftsverbände
Assistenz kann Bestandteil eines Antrages auf ambulant betreutes Wohnen (ABW) sein. - Kranken-und Pflegekassen
Grundsätzlich können Assistenzkosten bei medizinischen Maßnahmen mit den Krankenkassen abgerechnet werden. In einigen Bundesländern gibt es vertragliche Regelungen des TBA-Verbandes mit den Kranken – und Pflegekassen. Hiernach haben hörsehbehinderte und taubblinde Menschen bei jeder Leistung, die von diesen Kostenträgern übernommen wird, Anspruch auf TBA. Dies ist in NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen der Fall. Mit den Krankenkassen anderer Bundesländer wird noch gesprochen.
Diese Träger gelten für Assistenz im Privatleben zur Verbesserung der Teilhabe. Unabhängig hiervon gibt es Möglichkeiten, Arbeitsassistenz zu beantragen. Ansprechpartner sind die Integrationsfachdienste.
Außerhalb bewilligter Maßnahmen muss Assistenz privat finanziert werden.