Barrierefreie Infos zu den Kommunalwahlen in NRW
Hier geht es zu den Links:
Die Landeszentrale für politische Bildung in NRW hat eine Broschüre zur Wahl herausgegeben. Sie informiert in Leichter Sprache darüber, was Demokratie bedeutet und wie man wählt.
Infos zu Kommunalwahlen in Leichter Sprache als Broschüre
Auch für gebärdensprachlich orientierte taube Menschen wurden wichtige Informationen zur Wahl in Deutsche Gebärdensprache übersetzt.
Infos zu Kommunalwahlen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Für alle politisch interessierten Menschen wird es am 28. August in Köln eine Info-Veranstaltung zu den Kommunalwahlen geben. Wer zur Teilnahme an dieser Veranstaltung z.B. DGS-Dolmetscher*innen braucht, kann sich vorab anmelden und den Bedarf mitteilen. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Info-Veranstaltung zu den Kommunalwahlen am 28.8.2020 in Köln
Wichtige Information für Taubblinde und ihre Assistenz:
Wahlassistenz ist erlaubt! Wahlassistenz, das steht in § 13 Absatz 5 Bundeswahlgesetz und im § 25 Abs. 5 KommunalwahlG NRW: Es ist möglich, wenn der oder die Wahlberechtigte nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist. Blinde und hochgradige sehbehinderte Menschen können also eine Taubblindenassistenz zur Wahl mitnehmen.Auch die Wahlämter können um Auskunft gebeten werden.
Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Wahl-Assistenz
Bei weiteren Fragen dazu oder zur Wahl allgemein können sich Interessierte jederzeit an die EUTB-Beratungsstelle wenden.