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EUTB®-Angebot der DGfT wird Ende 2022 schließen

27.10.2022 | Seit 2018 bietet die DGfT die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ EUTB® an. Über 300 Ratsuchende mit Behinderung sowie deren Angehörige und Kontaktpersonen haben in dieser Zeit regelmäßig unsere Beratungsstelle aufgesucht.

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Unsere Peer-Berater:innen haben in den vergangenen vier Jahren dabei insbesondere auch die marginalisierte Zielgruppe taubblinder und hörsehbehinderter Menschen auf Augenhöhe beraten können. Vielen taubblinden und hörsehbehinderten Menschen konnte dadurch ein besserer Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. 

Die EUTB® Beratung der DGfT wird es nur noch bis zum Ende des Jahres 2022 geben. Leider haben wir keine Weiterbewilligung erhalten. Wir haben einen Widerspruch eingereicht und versuchen, das Beratungsangebot zu erhalten. Wir wissen noch nicht, ob dies erfolgreich sein wird.

Wir machen uns Sorgen. Wir fragen uns, wohin können sich taubblinde/hörsehbehinderte Menschen ab Januar 2023 wenden? Wo kann dieser Personenkreis inklusive der Angehörigen, Freunde und Kontaktpersonen zukünftig in NRW beraten werden? 

Die neue EUTB® -Verordnung sieht vor, dass ab 2023 alle EUTB-Beratungsstellen allen Ratsuchenden – unabhängig von der Behinderungsform – offenstehen. Sie sollen dort von Peers niedrigschwellig und auf Augenhöhe beraten werden können. Wir unterstützen das Konzept „Eine für alle“ und beraten Menschen mit verschiedenen Behinderungen in allen Lebenslagen. Wir stellen jedoch fest, dass das Konzept für bestimmte Zielgruppen schwer umzusetzen ist. Menschen mit einer Kommunikationsbehinderung, insbesondere taube und taubblinde Menschen fallen ab 2023 durch das Raster. Sie können aufgrund der kommunikativen Barrieren nicht jede wohnortsnahe EUTB® ansteuern, weil dort in der Regel keine Berater: innen zur Verfügung stehen, die in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder in Deutscher Taktiler Gebärdensprache kommunizieren. Wenn Dolmetscher:innen zum Einsatz kommen, so muss ein Termin lange im Voraus geplant werden, weil es zu wenig Dolmetschende gibt. 

Es gibt deutschlandweit nur wenige EUTB®, die in der Lage sind, auch mit taubblinden Ratsuchenden zu kommunizieren und diesen Personenkreis adäquat zu beraten. Nur wenige kennen die spezifischen Barrieren für Taubblinde und können konkrete Wege der Teilhabeverbesserung aufzeigen und sich an die jeweilige Kommunikationsform der Ratsuchenden anpassen und mit ihnen 1:1 direkt kommunizieren (z.B. über das Lormen, Taktile Gebärdensprache, etc.). In NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand ab 2023 keine EUTB®, die das leisten oder übernehmen kann. 

Die Entscheidung wird kontrovers diskutiert, weil für Menschen mit Behinderungen viele Anlaufstellen mit gebärdensprachlichem/taktilem Angebot ab 2023 wegfallen. 

Der frühere Behindertenbeauftragte des Bundes, Herr Hubert Hüppe, hat die Vergabe kritisiert. Seine Stellungnahme kann man hier nachlesen: https://kobinet-nachrichten.org/2022/10/13/bundesregierung-zerstoert-ber...

Auch das Ärzteblatt hat in einem Artikel über die Kontroverse berichtet: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138116/Kontroverse-um-Teilhabeber...

Die EUTB®-Beratungsstelle „DeafGuideDeaf“ in Köln hat ebenfalls keine Weiter-Bewilligung erhalten. Sie haben eine Protest-Aktion gestartet und weisen auf den Mangel an gebärdensprachlichen Angeboten hin.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. äußert sich einem Beitrag zu den Ablehnungen der EUTB® Beratungsstellen. https://www.instagram.com/p/Cjie2I5KvSL/

Wir werden von Ratsuchenden immer wieder gefragt, was Einzelne tun können, damit die Beratungsangebote in Gebärdensprache erhalten bleiben. 

Betroffene Ratsuchende können die Politik auf ihre Kommunikations-Bedarfe hin sensibilisieren und auf die Versorgungslücken hinweisen, damit das Konzept „Eine für Alle“ tatsächlich allen Ratsuchenden gerecht werden kann.

Jede/r kann eine E-Mail oder einen Brief schreiben, z.B. an den Staatssekretär Herrn Dr. Schmachtenberg im Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS, an die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung GSUB, die die EUTB® verantworten und planen. Auch an die Behindertenbeauftragen oder an die Sozialministerien und die Behindertenbeauftragten der jeweiligen Länder kann man sich wenden.

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