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Impfungen: Kostenübernahme von DGS-Dolmetscher*innen und Taubblindensassistenz geklärt!

15.02.2021 | Wichtige Informationen über die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen und Taubblindenassistent*innen: Diese können direkt mit dem örtlichen Impfzentrum abrechnen. Das Impfzentrum holt sich die Kosten vom Land NRW wieder.

Es gibt in NRW einen Erlass vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS):

  • Dolmetscher- und Taubblindenassistenzkosten in NRW (Achtung, gilt nicht bundesweit!) sind geklärt und werden durch das ÖRTLICHE Impfzentrum übernommen.
  • GL & TBL und alle weiteren Personen, die Dolmetscher-/Assistenz-Leistungen brauchen, müssen nichts machen – sie brauchen nichts ausdrucken oder mitbringen, nur die Krankenversicherungskarte und den Impfpass.
  • Die Dolmetscher / Assistenten rechnen mit dem Impfzentrum ab, das Impfzentrum dann später mit dem LAND NRW.
  • Die Dolmetscher / Assistenten füllen ein Formular aus und das Impfzentrum bestätigt den Einsatz. Wichtig ist nur die Krankenversicherungsnummer/Krankenkasse der zu Verimpfenden für den Einsatz.
  • Ablauf: Man vereinbart Termine (meistens muss man direkt 2 Termine machen) mit dem Impfzentrum, und sucht sich dann Dolmetscher / Assistenz für diese Termine (z.B. über GSD NRW) ODER: Man beauftragt direkt die Dolmetscher / Assistenz, Termine mit dem Impfzentrum zu vereinbaren, die für alle Beteiligten passen.
  • GebärdensprachdolmetscherInnen, SchriftdolmetscherInnen sowie Taubblindenassistenz werden nicht vor Ort gestellt sondern müssen mitgebracht werden!

DGS-Video (Stand 16.2.) auf YouTube (mit UT)

DGS-Video (aktualisiert vom 17.2.) auf YouTube (mit UT)

 

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