Impfungen: Kostenübernahme von DGS-Dolmetscher*innen und Taubblindensassistenz geklärt!
Es gibt in NRW einen Erlass vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS):
- Dolmetscher- und Taubblindenassistenzkosten in NRW (Achtung, gilt nicht bundesweit!) sind geklärt und werden durch das ÖRTLICHE Impfzentrum übernommen.
- GL & TBL und alle weiteren Personen, die Dolmetscher-/Assistenz-Leistungen brauchen, müssen nichts machen – sie brauchen nichts ausdrucken oder mitbringen, nur die Krankenversicherungskarte und den Impfpass.
- Die Dolmetscher / Assistenten rechnen mit dem Impfzentrum ab, das Impfzentrum dann später mit dem LAND NRW.
- Die Dolmetscher / Assistenten füllen ein Formular aus und das Impfzentrum bestätigt den Einsatz. Wichtig ist nur die Krankenversicherungsnummer/Krankenkasse der zu Verimpfenden für den Einsatz.
- Ablauf: Man vereinbart Termine (meistens muss man direkt 2 Termine machen) mit dem Impfzentrum, und sucht sich dann Dolmetscher / Assistenz für diese Termine (z.B. über GSD NRW) ODER: Man beauftragt direkt die Dolmetscher / Assistenz, Termine mit dem Impfzentrum zu vereinbaren, die für alle Beteiligten passen.
- GebärdensprachdolmetscherInnen, SchriftdolmetscherInnen sowie Taubblindenassistenz werden nicht vor Ort gestellt sondern müssen mitgebracht werden!
DGS-Video (Stand 16.2.) auf YouTube (mit UT)
DGS-Video (aktualisiert vom 17.2.) auf YouTube (mit UT)