Ist die Corona-Warn-App barrierefrei?
Die Corona-Warn-App soll helfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert, wenn Nutzer*innen Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen hatten. Die App soll ihre Nutzer*innen und Mitmenschen schützen. Auch die Privatsphäre aller Nutzer*innen wird geschützt.
Auf der Seite der Bundesregierung gibt es ein DGS-Video, in welchem erklärt wird, wie die App funktioniert und was sie kann. Für gebärdensprachorientierte taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ist dies eine wichtige Bereitstellung von Informationen.
Funktionsweise der Corona-Warn-App in DGS
Blinde und sehbehinderte YouTuber haben die App auf ihre Zugänglichkeit und Barrierefreiheit hin getestet. Ihre Statements findet man u.a. auf YouTube.
Wie barrierefrei ist die Corona-Warn-App (YOUTUBE)
- Der "Dark Mode" ist in der Corona-Warn-App integriert, d.h. invertierte Farben werden korrekt angezeigt. Das ist gut für Handy-Akku (bei OLED-Displays wie iPhone) und gut für die Augen, vor allem für sehbehinderte und blinde Menschen mit Sehrest.
- Voice-Over-Funktion ist integriert. Die Applikation unterstützt die Sprachausgabe TalkBack weitgehend.
- Durch die Voice-Over-Funktion ist auch garantiert, dass die Information für Braille-Zeilen verfügbar ist.
- Bilder werden beschrieben mit Alternativtexten.
- Die Anwendung übernimmt zentrale Einstellungen des Betriebssystems hinsichtlich Schriftgröße und Kontrasten. Größerer dynamischer Text wird also automatisch übernommen. Leichte Kontrast-Abweichungen zur gesetzlichen Norm einzelner Elementbereiche führen nicht zu einer Blockade des Nutzers/der Nutzerin.
Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat sich in einer Stellungnahme dazu geäussert:
Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde eine schriftliche Bestätigung eingeholt, dass die App auf Barrierefreiheit getestet wurde. Die Antwort vorweg: Die App ist für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei bedienbar. Es wird nur von kleineren Mängeln gesprochen, die noch behoben werden können.
Stellungnahme des DBSV vom 17. Juni 2020