Aus TINKA wird Ambulant Betreutes Wohnen!
Wir unterstützen weiterhin erwachsene Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit in ihrer eigenen Wohnung, zum Beispiel:
- Im Kontakt mit Vermieter*in, Nachbarn
- Bei der Haushaltsführung
- Bei Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden
- Bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel und Rehamaßnahmen
- Bei der Ausstattung der Wohnung
- Indem wir das soziale Umfeld aufklären und beraten und/ oder
- in geeigneten Kommunikationsformen schulen (z. B. Lormen oder taktiles Gebärden)
Wir beraten und bieten sozialpädagogische Unterstützung an, zum Beispiel:
- Bei Fragen zu Freizeitgestaltung
- Zum Ausbau und Stärkung der eigenen Fähigkeiten
- Zu gesundheitlichen Belangen
- Bei persönlichen Problemen und Krisen
Alles was wir tun, wird immer entsprechend der Wünsche der betroffenen Personen geplant und abgesprochen. Das oberste Ziel ist die Selbstbestimmtheit der von Hörsehbehinderung und Taubblindheit betroffenen Personen. Unsere Arbeit soll ein selbständiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Wir unterstützen in den Bereichen, die gewünscht und nötig sind. Die Aufzählungen oben sind nur Beispiele!
Wir kooperieren mit der EUTB für taubblinde Menschen und mit der Selbsthilfe hier in NRW.
Um das Ambulant Betreute Wohnen TINKA in Anspruch nehmen zu können, muss vorher ein Antrag beim LVR oder beim LWL gestellt werden. Dazu können wir gerne näher informieren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail :
0201/ 266770-48
tinka(at)gesellschaft-taubblindheit.de
Sie können auch gern zu einem persönlichen Gespräch kommen oder wir kommen zu Ihnen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin!