Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit will gleichberechtigte Teilhabe für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen voranbringen
Durch die Einschränkungen taubblinder Menschen in Mobilität und Kommunikation sind die Barrieren extrem hoch. Für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ist deshalb eine gleichberechtigte Teilhabe, wie in der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung gefordert, noch nicht möglich. Es fehlen kompetente Beratung, flächendeckende Rehabilitationsmöglichkeiten, qualifizierte Taubblindenassistenz, flächen-deckende Frühförderungsmöglichkeiten, psychologische Unterstützung sowie Bildungs-, Arbeits- und Wohnangebote.
Die Gesellschafter setzen sich wie folgt zusammen: Leben mit Usher-Syndrom e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V., Deutsches Taubblindenwerk gGmbH und Stiftung taubblind leben. Durch die Aufstellung der Gesellschafter bündeln sich die Kompetenzen von Facheinrichtung, Projektarbeit und Selbsthilfe. Inklusivität ist somit im Kern realisiert und stellt eine solide Basis für eine selbsthilfenahe und wirkungsorientierte Arbeit dar. Gleichzeitig sind durch den hohen Grad der Vernetzung deutschlandweit wie international gute Voraussetzungen für die Qualität und Expertise der Arbeit gegeben.
Auf der ersten Gesellschafterversammlung haben die Gesellschafter es sich zum Ziel gesetzt, ausgehend von NRW konstruktiv an der Verbesserung der Lebensverhältnisse für den Personenkreis mitzuwirken. Die DGFT hat das operationelle Geschäft am 1. Dezember 2014 aufgenommen. Unterstützt von der AOK wird ein mehrjähriges Projekt zur Aktivierung und Stärkung einer familienorientierten Selbsthilfe für Frauen, Kinder, Männer und Angehörige in NRW starten. Daneben wird ein von der Stiftung taubblind leben finanziertes Projekt zur Kommunikationsförderung umgesetzt