Kennzeichen für taubblinde Menschen als Button (7.5 cm)
Das Kennzeichen soll anderen Menschen sagen, dass die Person, die es trägt, hochgradig hörsehbehindert oder taubblind ist. So können sich Mitmenschen in ihrer Kommunikation und in Ihrem Verhalten besser auf die Person einstellen. Das Kennzeichen hat keine rechtliche Funktion. Es kann nicht als Verkehrsschutzzeichen genutzt werden. Es dient vor allem der Sichtbarkeit und Sensibilisierung.
Im November 2019 hat der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) beschlossen: Es soll ein neues Kennzeichen geben. Das alte wurde als nicht mehr zeitgemäss angesehen und daher abgelöst. Das neue Kennzeichen soll auf Zeichen zurückgreifen, die einer breiteren Öffentlichkeit bereits bekanntt sind. Es besteht daher aus folgenden Komponenten:
Das Kennzeichen besteht aus:
- Blauer Hintergrund
- Durchgestrichenes weißes Ohr
- Weiße Figur mit Langstock
- Darunter in weiß das Wort „Taubblind“
Das Kennzeichen ist als runder Button mit 7,5 cm Durchmesser erhältlich. Es hat eine Klemme zum Befestigen an der Kleidung.
Eine begrenzte Menge kann bei uns im Büro für 3€ pro Stück abgeholt werden. Alternativ können die Buttons auch in unbegrenzter Zahl direkt beim DBSV gegen eine Bearbeitsgebühr bestellt werden! Die Ansprechpartnerin ist Petra Wolff.
Siehe auch: https://www.dbsv.org/taubblind.html