Buttons für Taubblinde mit neuem, überarbeiteten Kennzeichen!
Das Kennzeichen soll anderen Menschen sagen, dass die Person, die es trägt taubblind ist. So können sich Mitmenschen evtl. in ihrem Verhalten darauf einstellen. Das Kennzeichen hat keine rechtliche Funktion. Es kann nicht als Verkehrsschutzzeichen genutzt werden.
Im November 2019 hat der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) beschlossen: Es soll ein neues Kennzeichen geben. Das Kennzeichen soll bestehen aus:
- blauer Hintergrund
- durchgestrichenes weißes Ohr
- Plus-Zeichen
- weiße Figur mit Langstock
- darunter in weiß das Wort „Taubblind“
Das Kennzeichen ist ein runder Button mit 7,5 cm Durchmesser. Es hat eine Klemme zum Befestigen an der Kleidung. Es kann beim DBSV gegen eine Bearbeitsgebühr bestellt werden.