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Telefonische Krankschreibung bis 31.03.2021 verlängert

07.12.2020 | Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung ist wegen der anhaltend hohen COVID-19 Infektionszahlen verlängert worden. Ziel der Regelung ist es, mögliche Kontakte zwischen Patienten, Personal und Ärzten zu reduzieren.

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert.

HIer geht es zur Pressemitteilung

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