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BR-Sendung "Sehen statt Hören" – Teilhabe im privaten Bereich

20.04.2020 | In der aktuellen Folge von "Sehen statt Hören" (18.4.2020, Bayrischer Rundfunk) wird beleuchtet, was sich seit dem 1. Januar 2020 für Gehörlose und Taubblinde verändert hat. Die dritte Stufe des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist in Kraft getreten. Auch die DGFT-Mitarbeiter*innen Carolin Gravel und Uwe Zelle geben u.a. Antwort.

Screenshot von der Sehen-Statt-Hören Folge

In der Folge wird das konkrete Beispiel einer taubblinden Frau vorgestellt. Sie hatte vor acht Jahren noch für 20 Stunden pro Woche eine Taubblinden-Assistenz. Nach und nach wurde ihr diese Assistenz gekürzt und schließlich nicht mehr genehmigt. Wie sieht es nun für sie mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aus? Ab der 12. Minute ist sie gemeinsam mit TINKA-Inklusionscoach Carolin Gravel zu sehen und auch die Arbeit der EUTB ®-Beratungstelle der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH wird vorgestellt.

Die Folge wurde am 18. April 2020 im Bayrischen Rundfunk (BR) ausgestrahlt und kann online jederzeit in der Mediathek angesehen werden.

Sehen statt Hören "Teilhabe im privaten Bereich" (Folge vom 18.4.2020, 29 Minuten)

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